1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder persönlich vorgenommen
werden, Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung Mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie jedenfalls dann wie für Ihre
eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung, durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt durch die Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns
eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt
Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von
10 Tagen gebunden sind.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie
nicht innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein
Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 10% des Reisepreises an, mindestens €
100.--. Den Restbetrag zahlen Sie bitte - ohne besondere Zahlungsaufforderung -
spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind
sofort fällig.

3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen,
sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängel behaftet sind.
Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder - Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Außergewöhnliche Währungsschwankungen oder
Energiepreissteigerungen, insbesondere bei Flugreisen, berechtigen uns auch nach
Vertragsabschluß zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises, sofern
zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr
als 4 Monate liegen. Wir werden Sie von einer Preissteigerung unverzüglich,
spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen; danach sind die
genannten Preiserhöhungen nicht zulässig. Falls Preissteigerungen 10%
übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten.
Ändern sich behördliche festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine
Anpassung der Preise auch nach Vertragsabschluß ohne weitere Voraussetzung
zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird.
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von
Flügen, Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw.
Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie Änderungen von Flugzeiten, Terminen und
Einsatz anderer Fluggeräte, sowie anderen Fluggesellschaften sind auf Grund der
internationalen gültigen luftrechtlichen Bestimmungen uns und den
Fluggesellschaften vorbehalten. In einem derartigen Fall sind Sie nicht
berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein
Ersatzanspruch für etwa durch solche Vorgänge entstehende Mehrkosten. Im übrigen
sind Abweichungen einzelner Reiseleistung von Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluß notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
werden gestattet, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen. Die
Erstattung der von uns lediglich vermittelten Originalgutscheinen (z.B.
Hotelketten, Mietwagen) ist in Ziffer 6.1. und 18 unter "Rücktritt durch den
Kunden geregelt.

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
6.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können
wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und möglicherweise Weiterverwendung pauschaliert. Die
Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
6.2. Umbuchungen
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die
gleichen Kosten, wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die
Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie Sie sich im Umbuchungszeitraum für einen
Rücktritt ergeben hätten, Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 50.--
6.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen
Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch den
Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den
besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen - insbesondere auch in den jeweiligen
Zielländern - entgegenstehen. Tritt einer Ersatzperson an die Stelle des
angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die dadurch entstehenden
Mehrkosten, mindestens € 50.--, an uns zu zahlen.
6.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und
aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie , als
auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen
fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von
den Leistungsträgern Gutgebrachten Beiträge.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird.. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise zu gering ist, dass dies uns im Falle der
Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es seiden,
wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem
Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von € 20.--
erstattet, sofern Sie von einem eventuellen Ersatzangebot keinen Gebrauch
machen.

9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen:
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in
Ort-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von uns
abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der
Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die
Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in
diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie
ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
Wir haften auch nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse,
Konzerte, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die gegebenenfalls in
der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Setzen Sie sich
deshalb direkt mit uns in Verbindung.
Sie erreichen uns unter 07145 922021. Sollte das Telefon nicht persönlich
besetzt sein, steht Ihnen ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Oder schicken Sie
ein Telegramm an:
Reisebüro Scheeder, 71706 Markgröningen
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung
tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel
anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und und leisten
wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie dies verlangt
haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig
wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise
führt, können Sie Schadensersatz verlangen.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über die wichtigsten Vorschriften vor
Antritt der Reise informieren. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische Vertretung,
auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Ihrer Nichtbefolgung
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von
us herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadenersatzanspruch an uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
Soweit wir vertraglich Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit den internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung, sowie für Verlust und
Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen gelten auch
für Luftbeförderungen, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen.
Schadensersatzansprüche gegenüber uns aus unerlaubter Handlung sind, soweit der
Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde bei
Personenschäden auf € 75.000.--, bei Sachschäden auf
€ 4.000.-- beschränkt. Liegt der Reisepreis über € 1.300.-- ist die Haftung auf
das dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten
jeweils je Kunde und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen
Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Gepäckversicherung empfohlen.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber
geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen,
wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem
eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre
reisevertraglichen Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit
dem Tage, an dem die reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf
Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach 3 Jahren,
Ansprüche nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz nach 2 Jahren.

14. Versicherungen
In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages Ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Ludwigsburg

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur
Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt.

18. Rücktrittpauschalen
(vgl. Ziffer 6.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim Angebot !
18.1 Ausschließlich für Flüge
(Angaben für Personen über 2 Jahre)
a) nach Ticketausstellung grundsätzlich € 210.-- pro Person oder in der Rechnung
ist eine andere Gebühr genannt.
b) vor Ticketausstellung fallen keine Kosten an, außer es wird vorher darauf
hingewiesen z.B. bei Charterflügen.
18.2 Pauschalreisen
Bis 30 Tage vor Beginn 20% der Reisekosten
Bis 15 Tage vor Beginn 30% der Reisekosten
Bis 8 Tage vor Beginn 50% der Reisekosten
ab 7 Tage vor Beginn 60% der Reisekosten
18.3 Hotelbuchungen
Bei Stornierungen einer Hotelbuchung erheben wir folgende Stornogebühren:
bis 30 Tage vor Antritt pro Person € 100.--
bis 7 Tage vor Antritt pro Person 50% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Antritt pro Person 70% des Reisepreises
ab 2 Tage vor Antritt pro Person 100% des Reisepreises

19. Veranstalter
Reisebüro Scheeder
Bahnhofstraße 5
71706 Markgröningen
Telefon: 07145 922021
Fax: 07145 922022
E-Mail: Jscheeder@t-online.de
